Ihr Vermögensverwalter für Anlagen an der Börse
Die Welt der Fanum AG
Das Konzept
Unser Konzept ist die klassische Dienstleistung für Anleger verbunden mit Kundennähe und individuellem, erstklassigem Service. Unsere überschaubare Grösse erlaubt uns flexibel und schnell auf Marktsituationen zu reagieren. Wir bieten eine Vermögensverwaltung an, die auf Sie persönlich zugeschnitten ist. Unabhängig vom einbezahlten Kapitalvolumen, setzen wir uns voll für Sie ein und erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Anlageprofil. Unhaltbare Performance-Versprechungen können Sie von uns nicht erwarten, dafür bieten wir eine intensive Betreuung Ihres Depots und eine aktuelle Informationspolitik.
Der Leistungsausweis Ihres Kontos ist die Basis unserer Existenz, ihr Erfolg ist unser Erfolg.
Verwaltung und Beziehungsstruktur
Die Kunden-Beziehung zur Fanum AG wird durch die Verwaltungsvereinbarung geregelt. Ihr Kapital liegt bei einer Bank auf Ihrem persönlichen Handelskonto. Das Management der Banken ist uns persönlich bekannt. Das bietet uns und natürlich auch Ihnen die Sicherheit für eine zuverlässige und transparente Abwicklung.
Regulierung – Aufsicht – FINMA bewilligt
Die FANUM Consulting AG agiert als Vermögensverwalterin gemäss Artikel 17 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG). Sie besitzt eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und unterliegt der fortlaufenden Überwachung durch die FINcontrol Suisse AG.
Die FINMA stellt sicher, dass die FANUM Consulting AG die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einhält, um den Schutz der Anleger und die Stabilität des Finanzmarktes zu gewährleisten. Die laufende Aufsicht durch die FINcontrol Suisse AG unterstützt die Einhaltung dieser Vorgaben und gewährleistet die ordnungsgemässe Funktionsweise der Gesellschaft als Vermögensverwalterin.
Die FANUM Consulting AG ist der unabhängigen und von der FINMA anerkannten Ombudsstelle „Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister OFD“ angeschlossen. Bei allfälligen Streitigkeiten über Rechtsansprüche kann sich der Auftraggeber jederzeit an diese Ombudsstelle wenden.