Was als Suchmaschine im Internet begann, ist heute ein immens großer Techkonzern. Google verdient dabei vorrangig mit dem Verkauf von Werbung. Die Text-, Bild- und Videoanzeigen werden neben den organischen Suchergebnissen ausgespielt. Zudem erscheinen sie bei YouTube und weiteren Webseiten welche dem Werbenetzwerk angehören. Eine unvorstellbar große Reichweite, welche sich Unternehmen mit genügend Kleingeld zunutze machen können.
Doch hat sich Google, respektive der Mutterkonzern Alphabet, damit zu viel Marktmacht gesichert? Das US-Justizministerium ist schon länger dieser Ansicht und hat nun eine entsprechende Klage eingereicht. Die Wettbewerbshüter könnten schlimmstenfalls das gesamte Werbegeschäft zerschlagen. Für Anleger und Werbetreibende wäre dies eine Katastrophe!
Klage richtet sich an unfairen Wettbewerb
Wer online für seine Produkte oder Dienstleistungen werben möchte, kommt an der Reichweite von Google nicht vorbei. Zwar gibt es Alternativen in sozialen Netzwerken und über große Agenturen. Doch diese können der Alphabet-Tochter nur bedingt das Wasser reichen. Diese Marktposition hat sich Google hart erarbeitet und stetig ausgebaut.
Das US-Justizministerium sieht hier eine kritische Masse überschritten und reichte deshalb seine zweite Klageschrift ein. Dieses Mal geht es um die Online-Werbeanzeigen, welche Unternehmen bei Google schalten können. Laut der Behörde wurden verbotene Methoden genutzt, um sich noch dominanter im Online-Werbemarkt zu positionieren. Es kam zur gezielten Verdrängung von Konkurrenten, so der Vorwurf. Zum Beispiel durch das Aufkaufen von kleineren Mitbewerbern.
Dadurch gelang es Google, die Preise für Werbeanzeigen hoch zu halten. Zeitgleich mussten Werbetreibende mehr Geld ausgeben und konnten somit weniger Gewinne realisieren. Das US-Justizministerium hält dieses Verhalten für illegal und schädlich.
Google fühlt sich ungerecht behandelt
Seitens des Suchmaschinengiganten ist man sich keiner Schuld bewusst. Das Management fürchtet darum, die US-Behörde wolle „Gewinner und Verlierer im hart umkämpften Sektor der Werbetechnologie zu bestimmen“. Dir vorgebrachte Argumentation weise Fehler auf und sie stellt sich notwendigen Innovationen in den Weg.
Im Kern gehe es in der Klage um das Bieterverfahren für Online-Anzeigen. Webseiten-Betreiber richten Werbeflächen ein, welche an die Höchstbietenden verkauft werden. Google selbst nimmt also keinen Einfluss auf die Preisgestaltung, weil diese automatisch von Angebot und Nachfrage bestimmt wird.
Der Streit um diesen für Google sehr wichtigen Geschäftszweig besteht schon seit einigen Monaten. Seitens des Konzerns erklärte man sich bereit, gewisse Zugeständnisse zu machen. So wollte man die „Ad-Tech“-Sparte in ein separates Unternehmen auslagern. Trotzdem würde es im Verbund des Mutterkonzerns Alphabet verbleiben. Für die US-Regierung ist dieses Entgegenkommen zu schwach.
Eine vorangegangene Klage betrifft die Vereinbarungen zwischen Google und Smartphone-Anbietern sowie Netzbetreibern. Beanstandet wird dabei, dass die Vereinbarungen zum Aufspielen verschiedener Google-Dienste verpflichten. Wodurch die Konkurrenz das Nachsehen habe. Gegen diese Sonderstellung beginnen in diesem Jahr die Verhandlungen.