Vor drei Monaten legte die EU-Kommission eine milliardenschwere Rekordstrafe für das Unternehmen Google fest. Sie bezog sich auf das Smartphone-Betriebssystem Android und bestimmte Google-Dienste, welche damit jahrelang ganz automatisch mitgeliefert worden sind. Die Wettbewerbshüter sahen darin ein Ausnutzen der Marktposition. Google hält alles für fair, reagiert aber dennoch und schneidet sich damit ins digitale Fleisch.

Google überdenkt Geschäftsmodell

Wenn ein Smartphone oder Tablet PC mit dem Android-System ausgestattet sein soll, sagt Google nicht nein. Jedoch war die Nutzung bislang an bestimmte Vorgaben gebunden. Bspw. sollten bestimmte Dienste wie Google Maps und der Browser Chrome bereits vorinstalliert sein. Somit war Google allgegenwärtig – ob es der Nutzer wollte oder nicht. Konkurrenten hatten deshalb mit ihren Apps nur wenige Chancen auf Erfolg.

Der Vorwurf aus Brüssel schien damit nicht von der Hand zu weisen. Für den Suchmaschinendienst liegt kein Fehler vor, doch man möchte sich anpassen. Sein überdachtes Geschäftsmodell sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um den Wettbewerb fairer zu gestalten.

Wenn Gerätehersteller künftig Google-Dienste nutzen wollen, dann nicht zwingend mit der dazu passenden App vom US-Konzern. Bspw. ist es bislang so, dass Google Maps (ein Kartendienst) sofort reagiert, wenn ein Nutzer die Navigation wünscht. Anwendungen wurden sozusagen „zwangsgebündelt“ und das störte die EU-Kommission.

Google baut somit seine Dominanz bei künftig produzierten Mobilgeräten ab, welche das Android-System installiert haben.

Mehr Freiheit für Hersteller

Möchte ein Gerätehersteller das Betriebssystem beanspruchen, so soll er künftig nicht nur Google-Dienste nutzen müssen. Abgewandelte Android-Versionen mit individuellen Konfigurationen sind dann wohl erlaubt. Wer bislang die Apps des Konzerns vorinstallieren wollte, musste entsprechend die gestellte Android-Version nutzen.

Im Juli wurde über Google die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro verhängt. Android-Chef Hiroshi Lockheimer schaltete sich ein. Während man auf die Vorwürfe reagiert, kämpft man gegen das Urteil an. Die Forderungen gilt es dennoch umzusetzen. Letzte Woche reichte man den Widerspruch ein, aber dieser muss durch alle Distanzen gehen. Dementsprechend zeitaufwändig dürfte es sein, die mögliche Abwendung der Strafe herbeizuführen.